Lenovo: Ärger wegen Notebook-Modellbezeichnung „Smartbook“

Notebook mit Smartphone-Technik: das Lenovo IdeaPad U1.Lenovo hat es laut Gerichtsbeschluss „zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung der Smartbook AG die Kennzeichenfolge „Smartbook“ in allen Schreibweisen im Zusammenhang mit tragbaren Computern – wie Laptops (Notebooks) – in der Werbung zu benutzen [...].“ Das Landgericht Köln legte außerdem fest, dass für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro fällig ist.Der Begriff „Smartbook“ leitet sich von „Smartphone“ ab und bezeichnet Netbooks, in denen Smartphone-Technik (etwa ARM-Prozessoren) steckt. Lenovo kann gegen die einstweilige Verfügung vorgehen, da sie noch nicht rechtskräftig ist.(rs)» Notebook-Kaufberatung: In wenigen Schritten zum Wunschgerät» Bestenliste: Notebooks und Netbooks

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